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Hochzeit -
Hochzeitsbräuche
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Die Morgengabe ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut. Heute ist es meist ein kleines Schmuckstück mit dem die Braut am Morgen nach der Hochzeit überrascht wird. Sie können Ihrer Phantasie aber natürlich freien Lauf lassen.
Die Morgengabe war nach traditionellem deutschem Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau. Ihren Namen hat sie von dem Brauch, sie am Morgen nach der Hochzeitsnacht zu überreichen – dieser Zeitpunkt war aber nicht immer und nicht überall verbindlich. So konnte sie auch bei der Eheschließung überreicht oder zu diesem Zeitpunkt für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden nur versprochen werden. Die Morgengabe stellte ein Geschenk dar, das der Braut zur persönlichen Verfügung stand – im Gegensatz zur Widerlage, die ebenfalls der Bräutigam leistete, und der Mitgift, die die Braut in die Ehe mit einbrachte, und die beide der Versorgung der Frau im Falle der Witwenschaft dienten. Die Erklärung, dass es sich bei der Morgengabe um eine Entschädigung für die verlorene Jungfräulichkeit handele, dürfte in prüderer, späterer Zeit nachgeschoben worden sein. „Morgengabe“ kann in anderen Zusammenhängen mit der Ehe auch das Geschenk einer (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen.
Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung nahm gehörte sie bei Vorversterben des Mannes nicht zu dessen Nachlass, sondern stand im Eigentum der Frau.
Nach österreichischem Recht (§ 1232 ABGB) gibt es die Morgengabe (als ein Geschenk des Mannes an die Frau) noch immer. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1811 und wurde nie aufgehoben. |